Geschäftsbedingungen

Nutzungbedingungen für Griechische Jugendherbergen

Dieser Internetauftritt wird von dem Griechischen Jugendherbergsverein (GRYH) betrieben.

Voraussetzung einer preislichen Ermäßigung des Aufenthalts in einer Griechischen Jugendherberge ist die Mitgliedschaft in der GRYH oder in einem anderen Verband der International Youth Hostel Federation (IYHF) - Hostelling International. Diese kann online erworben werden. Jugendherbergen sind in erster Linie ein Angebot an junge Menschen und Familien. Kinder- und Jugendgruppen müssen von mindestens einer für die Aufsicht verantwortlichen Person begleitet werden.

 

1. Reservierung

1.1 Die Gäste können ihren Aufenthalt persönlich, telefonisch, per Fax, per Post, per E-Mail oder auch online reservieren.

1.2. Die Reservierungsanfrage sollte folgende Angaben enthalten: Name, Anschrift, Daten der Ankunft und Abreise, Anzahl der Personen unter Angabe des Geschlechtes, Geburtsdatum, Mitgliedsnummer (falls vorhanden), bei Familien Alter der Kinder, Verpflegungswünsche.

1.3 Die Reservierung wird mit der schriftlichen oder mündlichen Zusage bzw. dem Abschluss eines schriftlichen Belegungsvertrages für beide Seiten verbindlich.

1.4 Mit Familien, Gruppen und bei längeren Aufenthalten wird ein schriftlicher Belegungsvertrag abgeschlossen.

1.5 Unangemeldete Gäste können nur übernachten, wenn die Belegungssituation es zulässt.

2. Zahlung

Die Zahlung für den Aufenthalt in der Jugendherberge ist spätestens bei der Abreise fällig. Eine Anzahlung kann verlangt werden. Näheres regelt der abgeschlossene Belegungsvertrag.

3. Absagen

3.1 Gäste ohne schriftlichen Belegungsvertrag können ihre Buchung telefonisch absagen. Die Absage muss bei der Jugendherberge bis zum Vortag der geplanten Anreise um 18 Uhr eingetroffen sein.

3.2 Gäste mit einem schriftlichen Belegungsvertrag müssen schriftlich absagen. Die Absage muss mindestens acht Wochen vor dem geplanten Anreisetag bei der Jugendherberge eingetroffen sein, sofern im Belegungsvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Auch eine Berichtigung der Teilnehmerzahl muss mindestens acht Wochen vor dem geplanten Anreisetag schriftlich erfolgen.

3.3 Bei Anmeldungen innerhalb von acht Wochen vor Anreise und danach erfolgten Absagen gelten die Regelungen, die unter »Ausfallzahlung« genannt sind.

3.4 Die Jugendherbergen sind berechtigt, gegenüber den angemeldeten Gästen wegen Nichtverfügbarkeit der zugesagten bzw. vereinbarten Leistungen bis vier Wochen vor dem Anreisetag von der Zusage der Reservierung bzw. dem schriftlichen Belegungsvertrag zurückzutreten. Sie sind in diesen Fällen verpflichtet, die angemeldeten Gäste unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit zu informieren und ihnen bereits erbrachte Anzahlungen zu erstatten. Betroffene Gäste erhalten bei der Suche nach einer Ersatzunterkunft Unterstützung.

4. Ausfallzahlung

4.1 Falls die Absagefrist nicht eingehalten wird oder hinsichtlich der Anzahl der angemeldeten und der tatsächlich angereisten Gäste eine Minderung um mindestens zehn Prozent eintritt oder die Gäste nicht erscheinen, wird durch die Jugendherberge pro Person und Tag eine Entschädigung von fünfzig Prozent aller vereinbarten Leistungen gefordert, es sei denn, der Gast weist nach, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

4.2 Sollten die der Jugendherberge durch den Rücktritt entstandenen Kosten nachweisbar höher sein als dieser Pauschalbetrag, so wird vom Gast dieser Betrag geschuldet.

4.3 Auf die Entschädigung wird verzichtet, wenn die vereinbarte Leistung von anderen Gästen in Anspruch genommen wird.

5. Mitgliedschaft

Die Vorlage einer gültigen Mitgliedskarte ist Voraussetzung für den 10% Preisnachlass auf die Nutzung der Jugendherberge.

6. Mitgliedschaft von Organisationen

6.1 Schulen, Jugendgruppen, Vereine, Verbände, Stiftungen, Firmen, Körperschaften und andere Organisationen erwerben eine körperschaftliche Mitgliedschaft und erhalten dafür eine Gruppenmitgliedskarte.

6.2 Mit der Gruppenmitgliedskarte kann der/die Leiter/in mit einer Gruppe in der Jugendherberge übernachten.
Die Gruppenmitgliedskarte ist kein Ersatz für die Einzelmitgliedschaft. Sie ist auch nicht übertragbar auf andere Institutionen oder Personen.

6.3 Eine Gruppe besteht aus mindestens vier Teilnehmer/innen einschließlich der Leitung. Gruppenleiter/innen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.

6.4 Gruppenmitgliedskarten werden nicht an Reisebüros und andere Unternehmen ausgegeben, die auf gewerblicher Basis die Teilnahme an Reisen vermitteln. Auch bei der Buchung über einen Vermittler ist die eigene Mitgliedschaft der reisenden Gruppe immer erforderlich.

7. Preise

Grundlage der Preise ist die aktuelle Preisliste des jeweiligen GRYH Hostels zum Zeitpunkt des Eingangs der Reservierungsanfrage, wenn nicht andere Preise im Belegungsvertrag vereinbart sind. 

8. Haftung

8.1 Gäste, die aus eigenem Verschulden Schäden an Gebäuden und Inventar verursachen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen).

8.2 Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen kann nur übernommen werden, wenn diese der Herbergsleitung oder ihrer Vertretung ausdrücklich zur Verwahrung gegeben wurden, es sei denn, die GRYH, ihre Organe oder Erfüllungsgehilfen haben den Verlust oder die Beschädigung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Auch hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

8.3 Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern, die sich auf dem Gelände der Jugendherberge befinden, wird nicht gehaftet, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die GRYH oder seine Organe oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist.

 

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Fragen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen richten Sie bitte an info@higreece.gr